Seitenbereiche

Einkommensteuer

Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:

  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 1.000,00
  • Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,00 auf € 1.000,00 sowie die geplanten Regelungen zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sowie des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von € 110,00 auf € 150,00
  • Erhöhung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Gewerbesteuer

Nicht umgesetzt wurde die Abschaffung der Reichweitenbegrenzungen für Hybridelektrofahrzeuge zum Zweck einer nur hälftigen Hinzurechnung der Leasingraten für die Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns (§ 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG). Nicht übernommen wurden die geplanten Regelungen zum erweiterten Verlustvortrag nach § 10a GewStG.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wurde vom Vermittlungsausschuss aus dem Gesetzentwurf die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 % gestrichen. Ohne Änderungen wurden die Regelungen zur obligatorischen Verwendung von e-Rechnungen vom Vermittlungsausschuss übernommen. Erübrigt hat sich wegen der langen Umsetzungsdauer die geplante Gesetzesänderung über das vorzeitige Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen.

Stand: 28. April 2024

Bild: hkama - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Das Team der Steuerberatung in Lauchringen (Landkreis Waldshut-Tiengen) kümmert sich um Ihre Fragen und bietet bestmögliche Beratung. Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in den Bereichen internationale Steuerberatung und Steuerberatung für Grenzgänger sowie Unternehmensberatung und Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.