Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden. Die Steuer wird auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um € 4.000,00 ermäßigt (§ 35a Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass es sich bei der in Anspruch genommenen Dienstleistung um eine typische Leistung handelt, die im Haushalt erbracht wird.
Essenslieferungen
Lassen sich Steuerpflichtige (im Streitfall Eheleute) regelmäßig Mahlzeiten zum Verzehr in ihren Haushalt liefern, z. B. von einer nahe gelegenen Gastwirtschaft oder von einem Heimservice, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor, da die Mahlzeiten nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen zubereitet werden. Die Steuerermäßigung scheidet demzufolge aus. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (vom 15.7.2011, 14 K 1226/10 E). Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für die Zubereitung und Lieferung der Mahlzeiten grundsätzlich um „Aufwendungen für eine typischerweise im Haushalt anfallende Leistung“, wie der Senat festgestellt hat. Die Dienstleistung als solche ist damit also haushaltsnah, wird aber nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im anliefernden Unternehmen erbracht.
Fazit
Steuerpflichtige können den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mahlzeiten nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese im eigenen Haushalt zubereitet werden. Absetzbar sind auch die Kosten für Aufwendungen für das Einkaufen von Lebensmitteln für den eigenen Haushalt.
Stand: 28. September 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Das Team der Steuerberatung in Lauchringen (Landkreis Waldshut-Tiengen) kümmert sich um Ihre Fragen und bietet bestmögliche Beratung. Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in den Bereichen internationale Steuerberatung und Steuerberatung für Grenzgänger sowie Unternehmensberatung und Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!