In Deutschland leben rund 1,6 Mio. alleinerziehende Mütter und Väter. Sie müssen häufig allein für die Lebenshaltungskosten aufkommen und können nicht vom günstigen Splittingtarif für Verheiratete profitieren. Auch wenn der Kindesunterhalt ihnen hilft, die laufenden Kosten zu decken, ist ihr finanzielles Korsett doch häufig sehr eng geschnürt, weil sie oft nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können.
Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber bereits als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Altersbezügen in 2004 grundlegend reformiert und einen schrittweisen Übergang hin zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet.
Das Land der Dichter und Denker hängt im internationalen technologischen Vergleich doch deutlich hinterher. Dies zeigt die internationale Statistik für Patentanmeldungen und Nobelpreise (im Zeitreihenvergleich) eindrucksvoll. Die aktuelle Bundesregierung hat dies - auch angesichts akuter Themen wie Klimawandel und Elektromobilität - als wichtiges Thema identifiziert und sich Gedanken über die Weiterentwicklungsmöglichkeiten gemacht.